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Übergangsregelung zum Herrenberg-Urteil wird bis Ende 2027 verlängert

  • vor 1 Tag
  • 1 Min. Lesezeit

Der Kulturbereich braucht den „Dualen Weg“ für eine vielfältige und stabile Zukunft



Die Übergangsregelung zum Herrenberg-Urteil wird offiziell um ein weiteres Jahr verlängert und gilt nun bis zum 31.12.2027. Das Bundestagsbüro von Dr. Markus Reichel (CDU) hatte die Verlängerung bereits bestätigt. Nach Kritik an fehlendem Zeitplan und mangelnder Transparenz wurde die Frist von Jens Spahn und Matthias Miersch ausgehandelt.


Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hält dennoch an seinem Zeitplan fest. Der Gesetzesentwurf soll in Kürze in den zuständigen Arbeitsgruppen beraten werden. Eine Videokonferenz mit dem zuständigen Sektionsleiter wurde angekündigt.


Auch der Tagesspiegel berichtet über die Verlängerung HIER. Der Deutsche Tonkünstlerverband (DTKV) wird dort mit seiner Position klar benannt.


Weiterführende Infos und Links zu diesem Thema


Der Deutsche Tonkünstlerverband (DTKV) warnt vor Kahlschlag im Kulturbereich HIER


Der Deutsche Musikrat informiert zu „Selbstständigkeit im Musikbereich“ und zur geplanten Reform des Statusfeststellungsverfahrens HIER


Der Deutsche Musikrat hat dazu eine Stellungnahme zur Reform des Statusfeststellungsverfahrens veröffentlicht HIER.


Quelle: DTKV und Tonkünstlerverband Bayern e. V. (TKVB)


Foto © iStock.com / miodrag ignjatovic



 
 
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