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Musikunterricht

G8 / G9 und Ganztagsschule

Vor rund 20 Jahren wurde in den meisten westlichen Bundesländern das achtjährige Gymnasium (G8) eingeführt. Einer der Gründe war der internationale Vergleich: in anderen Ländern wären die Schülerinnen und Schüler bereits nach 12 Jahren mit der Schule fertig. Sicherlich hat man sich vor allem erhofft, dass die Schülerinnen und Schüler dadurch ein Jahr früher ins Berufsleben einsteigen und Steuern bzw. Sozialbeiträge bezahlen. Doch das eingesparte Schuljahr holen sich viele Jugendlichen durch ausgiebige Aufenthalte im Ausland wieder zurück.

Das G8 wurde von vielen Seiten heftig kritisiert: die erhebliche zeitliche Mehrbelastung der Schülerinnen und Schüler durch das G8 lässt kaum noch Zeit für wichtige persönlichkeitsbildende Aktivitäten wie Sport, Musizieren und Vereinstätigkeit. So haben Schülerinnen und Schüler ab einem gewissen Alter kaum noch Zeit, ein Instrument zu üben, und viele hören dann wegen der großen Zeitbelastung irgendwann mit dem Musikunterricht auf. Außer Baden-Württemberg sind inzwischen alle westdeutschen Flächenländer wieder zum G9 zurückgekehrt - entweder ausschließlich oder in Form der Wahlmöglichkeit zwischen G8 und G9.

 

Elterninitiative „G9 jetzt! BW“

Laut Umfragen wünschen sich über 90 Prozent der Eltern in Baden-Württemberg das G9 für ihre Kinder. Es gab mehrere Initiativen für dessen Wiedereinführung. Eine Petition des Philologenverbands für die Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 im Jahr 2016 wurde von der Politik ignoriert. Nicht anders erging es im Jahr 2018 der Petition der Elterninitiative „G9 jetzt! BW“. Diese Initiative hat nun zu einem stärkeren Instrument der direkten Demokratie gegriffen: sie hat einen Volksantrag auf den Weg gebracht und dazu einen Gesetzentwurf im Landtag eingereicht. Wenn bis zum 2. November 2023 mindestens 39.000 Unterschriften zusammenkommen, muss sich der Landtag mit dem Gesetzentwurf beschäftigen. Ähnliche Verfahren haben auch in Bayern, Nordrhein-Westfalen und im Saarland zur Wiedereinführung des G9 geführt.

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Ganztagsschule Baden-Württemberg

Der flächendeckende und bedarfsgerechte Ausbau von Ganztagsangeboten in allen Schularten ist ein vorrangiges Ziel der Landesregierung Baden-Württemberg und stellt einen wesentlichen Beitrag zur zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Bildungswesens dar. Das Ziel ist eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern und Erziehungsberechtigte. Zugleich trägt es zu mehr Chancengerechtigkeit und individueller Förderung für die Schülerinnen und Schüler bei. Dazu gehört auch ein besserer Zugang zu Bildungsangeboten im außerschulischen Bereich durch Kooperation mit Vereinen und Institutionen.

Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat im Rahmen der Kooperationsoffensive Ganztagsschule bereits 2014 eine Rahmenvereinbarung mit über 50 Vereinen, Verbänden und Institutionen geschlossen, die der Tonkünstlerverband Baden-Württemberg e. V. mitunterzeichnet hat. Die Unterzeichnenden bekennen sich zu diesen Zielen und verabreden ein gemeinsames, abgestimmtes Wirken zum Wohle der Kinder und Jugendlichen in Baden-Württemberg.

 

 



Quelle: Kultusministerium Baden-Württemberg, www.km-bw.de

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Im Jahr 2015 wurde auf Empfehlung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg das „Zertifikat Privater Musikunterricht“ eingeführt, das unsere Mitglieder bei entsprechender Qualifikation erhalten können. Hierdurch soll der Einstieg in Ganztageskooperationen mit allgemein bildenden Schulen erleichtert werden.

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Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

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Mit dem ab 2026 gültigen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule werden Bildungsangebote im außerschulischen Bereich zunehmend ein wichtiger Baustein der verlässlichen Ganztagsschule sein.

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