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Petition zum Erhalt der Selbständigkeit von Lehrkräften an Musikschulen

Der DTKV steht für das duale System – Anstellung und Freiberuflichkeit an Musikschulen.



Der Umgang mit dem Herrenberg-Urteil beschäftigt uns seit Monaten in besonderer Weise. Die Petition 174929 „Grundsatzfragen zum Beitrags- und Versicherungsrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Gesetzesinitiative zur Sicherung der Selbstständigkeit von Lehrkräften und Soloselbstständigen im Bildungs- und Kulturbereich vom 15.11.2024“ hat für viel Wirbel gesorgt.


Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und deren Spitzenverbände nahmen das sogenannte Herrenberg-Urteil zum Anlass, den Kriterienkatalog zu ändern und stufen nun immer häufiger freiberufliche Lehrtätigkeiten und künstlerische Dienstleistungen als scheinselbstständig ein.


In seiner Pressemittelung vom 19. April 2024 „Duales System erhalten“ forderte der Deutsche Tonkünstlerverband (DTKV) die Länder und Kommunen bereits auf, auskömmliche Festanstellungen und existenzsichernde Rahmenbedingungen freiberuflicher Arbeit in der Musikausbildung weiterzuentwickeln und rechtssicher auszugestalten und gleichzeitig die Honorartätigkeit weiter zu ermöglichen. Hierzu äußerte sich Prof. Christian Höppner, Präsident des Deutschen Tonkünstlerverbandes folgendermaßen: „Vor dem Hintergrund des Herrenbergurteils und des wachsenden Fachkräftemangels gilt es mehr denn je, das Duale System in der Musikausbildung mit festangestellten wie freiberuflichen Fachkräften zu verbessern und rechtssicher auszugestalten. Das Herrenbergurteil bietet die einmalige Chance, tarifgerechte Arbeitsverhältnisse in der Breite zu schaffen und die Rahmenbedingungen einer auskömmlichen freiberuflichen Tätigkeit zu verbessern. Die Balance des Dualen Systems in der Musikausbildung ist die Voraussetzung für ein bedarfsgerechtes Angebot, weil nur im Miteinander von Festanstellung und Selbstständigkeit dem Fachkräftemangel wirkungsvoll begegnet werden kann“.


Durch die aktuellen Vorgaben der Deutschen Rentenversicherung droht der Verlust der Freiberuflichkeit an Musikschulen und damit das Ende einer vielfältigen musikalischen Bildungs- und Kulturlandschaft.


Mit einer Petition beim Deutschen Bundestag unter der Federführung von Martin Behm, 2. Vizepräsident DTKV, will der DTKV nun im Sinne des dualen Systems eine Gesetzesinitiative zur Sicherung der Selbstständigkeit von Lehrkräften und Soloselbstständigen im Bildungs- und Kulturbereich durchsetzen.


Im Einzelnen wird in der Petition gefordert


  • Erhalt der Wahlfreiheit für Freiberuflichkeit oder Festanstellung an Musikschulen

  • Klare Kriterien für Selbstständigkeit, die verlässlich und praxisnah sind

  • Recht auf berufliche Freiheit für alle, die sich bewusst für die Selbstständigkeit entschieden haben

  • Straffreie Übergangsregelungen ohne ruinöse Nachforderungen

  • Schnellprüfung für Selbstständige, die z. B. über die Künstlersozialkasse sozialversichert sind


Erstellung eines Accounts beim Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags: Registrierung HIER


Unterzeichnen der Petition HIER


Die Mitzeichnungsfrist läuft bis zum 23.01.2025


Antrag des Landes Berlin vom 19.11.2024 HIER


FDP-Antrag vom 17.12.2024 HIER



Quelle: DTKV Deutscher Tonkünstlerverband



Ergebnisse Mitgliederumfrage und Fazit Tonkünstlerverband Baden-Württemberg


Damit wir in den kommenden Wochen die Interessen unserer Mitglieder ausgewogen vertreten können, fragten wir als Landesverband Baden-Württemberg uns: wie stehen unsere Mitglieder aktuell dazu? Welche Relevanz und praktische Konsequenz hat(te) das Herrenberg-Urteil für sie? Was sind ihre Hoffnungen, Befürchtungen, Erwartungen und Wünsche? Deshalb haben wir vom 09. bis 17. Januar eine kurze Umfrage zu diesem Thema durchgeführt.


Auswertung Umfrage


293 Mitglieder haben kurzfristig teilgenommen, was einer guten Rücklaufquote von 14% entspricht. Die nachfolgenden Prozentzahlen wurden zur Bewertung mathematisch auf die Einerstelle gerundet.


Zu den wesentlichen Erkenntnissen gehört zunächst, dass das Thema unsere Mitglieder individuell unterschiedlich und teilweise sehr umfangreich beschäftigt.


Im Rahmen einer 40-Stunden-Arbeitszeit-Woche sind unsere Mitglieder durchschnittlich zu 39% ihrer Arbeitszeit als freischaffende Honorar-Lehrkraft beschäftigt, zu 36% als festangestellte Lehrkraft und zu 32% mit einer freischaffenden künstlerischen Tätigkeit. Nur jeweils 5% ihrer Arbeitszeit fallen auf eine Festanstellung als künstlerische Tätigkeit oder eine Tätigkeit (freischaffend/angestellt) außerhalb der Musik.

 

Für 56% hatte das Herrenberg-Urteil bisher keine Auswirkungen, 22% waren bereits vor dem 22. Juni 2022 festangestellt, 11% bekamen eine vertragliche Umwandlung oder Neuvereinbarung von freier Lehrkraft zu Festanstellung an einer kommunalen Musikschule, 2% an einer privaten Musikschule. 4% erhielten vom Auftraggeber eine Kündigung des Honorarvertrages ohne Fortsetzung der Beschäftigung.

 

13% haben sich über die Umwandlung/Neuvereinbarung ihres Vertrages von einer freien Honorar-Lehrkraft zu einer Festanstellung gefreut, 9% haben sich nicht gefreut und 78% betrifft es (noch) nicht.

 

Eine deutliche Mehrheit fordert das duale System: 75% wollen die Wahlfreiheit, nur 13% wollen das nicht, 12% haben keine Meinung.

 

42% bevorzugen als Lehrkraft die Mischung aus freischaffenden Honorarverträgen und Festanstellung, 38% nur die Festanstellung und 20% nur freischaffende Honorarverträge.

 

Bis 42% einer 40-Stunden-Arbeitszeit-Woche, d.h. bis rund zwei Arbeitstage wird die freischaffende Honorartätigkeit bevorzugt, danach ab zwei Arbeitstagen die Festanstellung.

 

Auf die Abschlussfrage 7 „Welche Hoffnungen, Befürchtungen, Erwartungen und Wünsche in Bezug auf die Auswirkungen des Herrenberg-Urteils wollen Sie uns noch nennen?“ gab es 124 Antworten, teilweise sehr umfangreich. Die Bandbreite reicht von Freude über eine Festanstellung und bessere soziale Absicherung, bis hin zu Sorgen hinsichtlich der zukünftigen Weisungsgebundenheit und dem Verlust von Freiheiten. Von anderen kam der Wunsch auf, auch weiterhin als freie Honorarlehrkraft an Musikschulen unterrichten zu dürfen, mit einer angemessenen Honorierung. Zudem wurden existenzielle Zukunftsängste geäußert, insbesondere von privaten Musikschulen und deren Lehrkräften.

 

Fazit


Die Umfrage hat gezeigt, dass die Folgen des Herrenberg-Urteils für einige Mitglieder sehr relevant sind und teilweise existenzielle Zukunftsängste auslösen. Die Ergebnisse spiegeln die unterschiedlichen Beschäftigungsmodelle unserer Mitglieder sowie die Vielfalt des musikalischen Bildungssystems wieder.

 

Der DTKV steht zu Recht für das duale System – Anstellung und Freiberuflichkeit an Musikschulen. Weiterhin gilt es eine gesetzliche Regelung anzustreben, um dauerhaft freie und rechtssichere Honorarverträge zu ermöglichen, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer dies wünschen (Wahlfreiheit). Auch der Tonkünstlerverband Baden-Württemberg wird sich dafür weiterhin konstruktiv einsetzen und die Interessen aller Mitglieder ausgewogen vertreten. Dazu gehört auch eine der Qualifikation entsprechende angemessene Honorierung, ob freischaffend oder in Festanstellung.


Foto: Gitarrenunterricht © iStock.com / miodrag ignjatovic

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