Bildungsleistungen bleiben von der Umsatzsteuer befreit
Der Bundesrat hat dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Bildungsleistungen werden von der Umsatzsteuer befreit. Das betrifft Schul-, Hochschul- und Privatunterricht. Die Verkündung des Jahressteuergesetzes ist für Mitte Dezember vorgesehen.
Das Bundesfinanzministerium hat einen Entwurf einer Handreichung vorbereitet, welche den Verbänden im Entwurf zur Stellungnahme vorgelegt werden soll.
Quelle: DTKV
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