Steuerfreiheit für Bildungsleistungen, die gemeinwohlorientierte Zwecke verfolgen
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Am 22.10.2022 hat die Mitgliederversammlung des Deutschen Musikrats (DMR) einstimmig die Resolution "Bildungsleistungen, die gemeinwohlorientierte Zwecke verfolgen, müssen weiterhin von der Umsatzsteuer befreit bleiben - Koalitionsvertrag umsetzen und Befreiungstatbestände unionsrechtskonform beibehalten!" verabschiedet.
Pressemitteilung Deutscher Musikrat HIER
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