Resolution Bildungsleistungen und die Umsatzsteuerbefreiung
- Tonkünstlerverband BW Redaktion
- 24. Okt. 2022
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 8. Mai 2023
Steuerfreiheit für Bildungsleistungen, die gemeinwohlorientierte Zwecke verfolgen

Am 22.10.2022 hat die Mitgliederversammlung des Deutschen Musikrats (DMR) einstimmig die Resolution "Bildungsleistungen, die gemeinwohlorientierte Zwecke verfolgen, müssen weiterhin von der Umsatzsteuer befreit bleiben - Koalitionsvertrag umsetzen und Befreiungstatbestände unionsrechtskonform beibehalten!" verabschiedet.
Pressemitteilung Deutscher Musikrat HIER
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