Steuerfreiheit für Bildungsleistungen, die gemeinwohlorientierte Zwecke verfolgen
Am 22.10.2022 hat die Mitgliederversammlung des Deutschen Musikrats (DMR) einstimmig die Resolution "Bildungsleistungen, die gemeinwohlorientierte Zwecke verfolgen, müssen weiterhin von der Umsatzsteuer befreit bleiben - Koalitionsvertrag umsetzen und Befreiungstatbestände unionsrechtskonform beibehalten!" verabschiedet.
Pressemitteilung Deutscher Musikrat HIER
Foto © iStock.com / miodrag ignjatovic
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