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Resolution Bildungsleistungen und die Umsatzsteuerbefreiung

Steuerfreiheit für Bildungsleistungen, die gemeinwohlorientierte Zwecke verfolgen



Am 22.10.2022 hat die Mitgliederversammlung des Deutschen Musikrats (DMR) einstimmig die Resolution "Bildungsleistungen, die gemeinwohlorientierte Zwecke verfolgen, müssen weiterhin von der Umsatzsteuer befreit bleiben - Koalitionsvertrag umsetzen und Befreiungstatbestände unionsrechtskonform beibehalten!" verabschiedet.

Pressemitteilung Deutscher Musikrat HIER


Foto © iStock.com / miodrag ignjatovic

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