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Deutscher Musikrat: Empfehlung zu Honoraruntergrenzen in der Kulturförderung des BKM

  • vor 18 Stunden
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Mindesthonorare von 350 Euro als Tagessatz für Proben und Konzerte



Seit dem 1. Juli 2024 gibt es die Vorgabe des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Mindesthonorare für selbstständige künstlerische Leistungen in Projekten und Einrichtungen zu zahlen, die zu mindestens 50% durch den BKM finanziert werden.


Der Deutsche Musikrat als Dachverband des Musiklebens berät daher unter Einbezug verschiedener Positionen und Interessen regelmäßig über Honoraruntergrenzen für den Konzertbereich im Kontext der öffentlichen Förderung und hat nun seine aktuelle Empfehlung für 2026 vorgelegt: Rückwirkend ab 1. März 2026 empfiehlt der Deutsche Musikrat genreübergreifend Mindesthonorare von 350 Euro als Tagessatz für Proben und Konzerte.



Zu den Pionieren der Forderung nach angemessenen Honoraren für Musiker:innen (Konzerte und Lehre) gehört auch der Tonkünstlerverband Baden-Württemberg und veröffentlicht seit 2017 die Honorarstandards (zuletzt 2025 in der 9. Auflage). Federführend durch die Referatsleiterin Anja Schlenker-Rapke und die Arbeitsgruppe "Honorarstandards" wurden die Inhalte und Zahlen zusammengestellt. Grundlage für die Erstauflage waren ausführliche Recherchen und der Austausch mit anderen Verbänden im Musikbereich, wie etwa ver.di Musik, artbutfair oder der Deutschen Orchestervereinigung (DOV).


Foto © iStock.com / paparazzit

 
 
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