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40 Jahre Künstlersozialkasse

Allianz der Freien Künste gratuliert der KSK



Das 40jährige Bestehen der Künstlersozialkasse (KSK) ist aus Sicht der 20 in der Allianz der Freien Künste vertretenen Interessenverbände unterschiedlicher Sparten und Genres (u.a. der DTKV Deutscher Tonkünstlerverband) ein Grund zum Feiern für alle freien Künstler:innen. Die Künstlersozialkasse trägt wesentlich zur sozialen Absicherung freier Künstler:innen bei. Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung wären ohne die KSK für viele freie Künstler:innen finanziell nicht leistbar. Die KSK ist daher für sie unverzichtbar. Mit der in Europa bisher beispiellosen Einführung der Künstlersozialversicherung vor 40 Jahren wurde durch den Gesetzgeber die wachsende Bedeutung freier künstlerischer Tätigkeit gewürdigt und die Notwendigkeit von sozialen Sicherungsmaßnahmen für die freien Künstler:innen anerkannt. Die Allianz der Freien Künste setzt sich vor diesem Hintergrund auch zukünftig für den Erhalt, die Stärkung und die Weiterentwicklung der KSK ein. Seit dem 1. Januar 1983 gibt es die Künstlersozialversicherung (KSV) in Deutschland, die freiberuflich arbeitenden Künstler:innen sowie Publizist:innen Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen ermöglicht, wodurch sie wie Arbeitnehmer:innen nur ca. die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge tragen, die andere Hälfte wird von der Künstlersozialkasse übernommen. Die Allianz der Freien Künste begrüßt außerdem das Solidarprinzip der Sozialversicherung, wonach Auftraggeber:innen künstlerischer Leistungen ihren Anteil an die KSK abführen. Zur Allianz der Freien Künste gehören 20 Interessenverbände unterschiedlicher Kunstsparten auf Bundesebene, die sich durch eine spartenübergreifende Bündelung politischer und kulturpolitischer Forderungen gemeinsam für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen freier Kunstakteur:innen stark machen.


Quelle: Allianz der freien Künste

Foto © iStock.com / paparazzit


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